Privatpraxis Dr. med. Hermann Stegemann, Bad Schwalbach

 

Therapieplätze (entspricht einer Sitzung von 50 Minuten pro Woche):

Aktuell können Therapieplätze vergeben werden.
Es bestehen keine Wartezeiten.

 

Sie können den Termin für ein „Erstgespräch
(s.u. „probatorische Sitzungen) mit uns telefonisch
unter der Telefonnummer (06124) 81 10 ausmachen.

 

Wie wird eine psychotherapeutische Behandlung beantragt?

Privatversicherungen und Beihilfe (für Beamte) erstatten grundsätzlich
fünf Sitzungen ohne vorherigen Antrag
(sogenannte „probatorische Sitzungen“).

Weitere Sitzungen müssen bei den Kostenträgern beantragt werden.

Dafür sollten Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle anfordern
(Sie benötigen „Unterlagen für die Beantragung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten“).

Nach Durchführung der fünf probatorischen Sitzungen verfasst der Psychotherapeut aufgrund der erhobenen Befunde und Informationen einen „Bericht an den Gutachter“, in dem das Krankheitsbild und die Notwendigkeit der Psychotherapie ausführlich beschrieben und begründet werden.
Der „Bericht an den Gutachter“ wird vom Therapeuten in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle geschickt und von dort ungeöffnet an den Gutachter weitergeleitet, sodass der Kostenträger außer der Diagnose keine weiteren Informationen erhält.

Der Gutachter ist ein qualifizierter Psychotherapeut, der die Kostenübernahme der beantragten Psychotherapie befürworten oder ablehnen kann (in der Regel werden 50 Sitzungen genehmigt).
Erst nach dieser Zusage darf mit der Fortsetzung der Therapie begonnen werden.


Das beschriebene „Gutachterverfahren“ ist die Regel, wenn (bei Beamten) die Beihilfe Kostenträger der geplanten Psychotherapie ist.
Einige private Krankenversicherungen verzichten auf dieses aufwendige Antragsverfahren und verlangen lediglich ein Antragsformular oder einen kurzen freien Antrag mit Begründung durch den Psychotherapeuten.

Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie sich vor Beginn der Psychotherapie mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und sich über deren Modalitäten bei der Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung informieren lassen.


Die Frequenz (Häufigkeit) der psychotherapeutischen Sitzungen richtet sich nach dem Einzelfall.
In der Regel wird bei Beginn der Therapie eine Sitzung pro Woche mit einer Dauer von 50 Minuten durchgeführt.
Je nach Bedarf kann die Frequenz erhöht werden (z.B. zwei Sitzungen pro Woche) oder erniedrigt werden (z.B. 14-tägige Termine).


Patienten, die nicht privat versichert, sondern Mitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse sind, können bei ihrer Krankenkasse anfragen, ob diese bereit ist, die Kosten für eine „außervertragliche Psychotherapie“ zu übernehmen (das ist notwendig, weil der Psychotherapeut kein „Vertragsarzt“ ist und normalerweise mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen kann).

Selbstverständlich kann sich ein Patient auch als „Selbstzahler“ in psychotherapeutische Behandlung begeben. Die entstehenden Kosten müssen dann von ihm selbst getragen werden. Die Höhe der Behandlungskosten ist vorab im Einzelfall abzusprechen.

 

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